Aktuell gibt es keine besonderen Richtlinien und Regeln auf Vereinsebene.
Achtet bitte weiterhin auf Abstand, Hygiene und bleibt gesund!

Euer Vorstand

Stand November 2022

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Richtlinien für an den Anforderungen des Gesundheitsschutz (Covid-19) orientierten Vereinssport – Stand: 22.02.2021

  1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den Bereichen wo der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
  2. Das Golfen auf der Anlage ist allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
  3. Zur Rückverfolgung ist ein Erfassen der Spielzeit in dem dafür vorgesehenen Heft bzw. der QR-Code im Schaukasten für unsere Vereinsmitglieder notwendig.
  4. Der Abstand von mindestens 1,5m zwischen zwei Spielern ist einzuhalten.
  5. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig auf der Anlage golfen, ist dauerhaft ein Abstand von 5 Metern einzuhalten.
  6. Die grauen Wagen und Ballangeln dürfen nur von einer Person gezogen bzw. benutzt werden und sind sofern sie zur Anlage gehören, nach Gebrauch ordnungsgemäß zu desinfizieren. Wenn möglich sollten die Wagen und Angeln nicht benutzt werden.
  7. Die grauen Wagen und die Ball Angel darf nur von einer Person im Flight benutzt werden.
  8. Es dürfen nur eigene Bälle gespielt werden. Kein Aufnehmen von fremden Bällen, Tees, Stiften etc.
  9. Den eigenen Ball nach dem Einlochen, bitte unverzüglich aus dem Loch entfernen.
  10. Die Fahne darf nicht aus dem Loch entfernt und angefasst werden.
  11. Sollte ein Flight auf einen weiteren, langsameren Flight auflaufen, ist Abstandhalten das oberste Gebot
  12. Handschlag und Umarmungen entfallen.

 

Wir wünschen schöne und erfolgreiche Spiele!

Euer Vorstand